KoKo- Konfessionell-kooperativer Religonsunterricht

© schuldekan heidenheim
Welche Fest feiern evangelische und/oder katholische Christen?
Seit 2005 kann der Religionsunterricht in Baden-Württemberg auch konfessionell-kooperativ erteilt werden. Die Vereinbarung zwischen der Erzdiözese Freiburg, der Diözese Rottenburg Stuttgart und den Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg wurde 2009 geändert, der verbindliche Rahmen 2015 novelliert.
Kennzeichen dieser regulären Form des konfessionellen Religionsunterrichts sind:
- regelmäßiger gemeinsamer Unterricht der Schülerinnen und Schüler
- Wechsel der evangelischen und katholischen Lehrkräften
- gemeinsame Unterrichtsplanung der Lehrkräfte, die sich als Team verstehen
Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht will:
- Schülerinnen und Schüler unterstützen in der Fähigkeit zuzuhören, beim Einüben von Toleranz und Akzeptanz (Demokratiefähigkeit), beim Achten von Fremdem, auf dem Weg zu religiöser Sprachfähigkeit, einer eigenen Position (Positionalität), Dialog- und Pluralitätsfähigkeit
- Lernen durch Erkennen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden ermöglichen
- die Qualität des Religionsunterrichts sichern und den ökumenischen Dialog fördern
Voraussetzungen und Antrag:
- Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht wird von der Schulleitung jeweils für einen Standardzeitraum (in der Regel zwei Schuljahre) über die Schuldekaninnen und Schuldekane beider Konfessionen bis 1. März für das darauffolgende Schuljahr beantragt.
- Er muss von den Religionslehrkräften der Schule gewollt werden und zu den schulischen Gegebenheiten passen.
- Die Eltern der betreffenden Schüler müssen einverstanden sein.
- Eine Beantragung aus rein organisatorischen Gründen widerspricht dem Anliegen dieses Modells und seiner Akzeptanz.
- Kolleginnen und Kollegen, die zum ersten Mal konfessionell-kooperativ unterrichten, sind verpflichtet, an einer einführenden Fortbildung teilzunehmen.
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add Antragsformulare für eine konfessionelle Kooperation
Die aktuellen Antragsformulare für eine konfessionelle Kooperation an Ihrer Schule sowie Vorschläge für Eltern-Informationsbriefe finden Sie auf der Homepage der Landeskirche zum Religionsunterrichts http://www.kirche-und-religionsunterricht.de/schulleitungen/konfessionelle-kooperation-koko/.
Antragsformular Konfessionelle Kooperation Grundschule
Antragsformular Konfessionelle Kooperation Sekundar
Antragsformular Konfessionelle Kooperation Gymnasium -
add Beispielcurricula für einen konfessionell-kooperativen Religionsunterricht
- Beispielcurriculum KoKo GS 1/2 Version A (docx) (80 KB)
- Beispielcurriculum KoKo GS 1/2 Version B (docx) (78 KB)
Bitte beachten Sie die Einschränkung für Klasse 3/4:
Eine Genehmigung kann erfolgen, wenn eine Schule aus pädagogischen Gründen Lerngruppen mit Schüler/innen der Klassenstufen 1 bis 4 einrichtet oder wenn eine Schule aufgrund geringer Teilnehmendenzahlen am RU in Ev. Religionslehre oder Kath. Religionslehre eine Lerngruppe mit Schüler/innen der Klassenstufen 1 bis 4 einrichten müsste.- Beispielcurriculum KoKo GS 3/4 Version A (docx) (49 KB)
- Beispielcurriculum KoKo GS 3/4 Version B (docx) (65KB)
- Beispielcurriculum KoKo SEK I 5/6 Version A (docx) (74 KB)
- Beispielcurriculum KoKo SEK I 5/6 Version B (docx) (71 KB)
- Beispielcurriculum KoKo SEK I 7-9 Version A (docx) (93 KB)
- Beispielcurriculum KoKo SEK I 7-9 Version B (docx) (104KB)
- Beispielcurriculum KoKo GYM 5/6 Version A (docx) (66 KB)
- Beispielcurriculum KoKo GYM 7/8 Version A (docx) (49 KB)
- Beispielcurriculum KoKo GYM 7/8 Version B (docx) (65 KB)
- Beispielcurriculum KoKo GYM 9/10 Version A (docx) (81KB)
- Beispielcurriculum KoKo GYM 9/10 Version A (PDF) (961KB)
- Beispielcurriculum KoKo GYM 9/10 Version B (docx) (69KB)
- Beispielcurriculum KoKo GYM 9/10 Version B (PDF) (832KB)
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144 KBGrundlagen, Standards und Zielsetzung
InRuKa - Inklusionsbegleitung für Religionsunterricht und Konfirmandenarbeit

Inklusion ist ein Menschenrecht -
auch in der Schule und in der Kirchengemeinde. Damit Inklusion gelingen kann, brauchen wir veränderte Strukturen, Räume und eine inklusive Sichtweite.
Für den Religionsunterricht und die Konfirmandenarbeit gibt es über die Büros der Schuldekane unserer Landeskirche Beratung und Begleitung unter anderem zu folgenden Themen:
- Inklusive Settings
- Differenzierung im heterogenen Unterricht
- Aneignungsformen
- geeignete Methoden
- leichte Sprache im Unterricht
- Förderschwerpunkte
- Möglichkeiten
Unterstützung und Kontakt erhalten Sie über das jeweilige Schulamt.
Inklusionsberaterin für den Heidenheimer und Geislinger Kirchenbezirk ist Isabel Munk. Sie können Sie per Mail unter inruka-isabel-munk
Dem aktuellen Flyer der Landeskirche und des PTZ "InRuKa - Inklusionsbegleitung für Religionsunterricht und Konfirmandenarbeit" können Sie Informationen über Probleme & Anlässe, Kontakte zu Inklusionsberater/innen und Angebote entnehmen. Download hier: Flyer "InRuKa"